Training
Max-Eyth-Straße 4, 71065 Sindelfingen
Wir freuen uns über Ihren Besuch und möchten Ihnen unseren Verein vorstellen.
Lernen Sie unseren Verein auf dieser Art kennen und erweitern Sie Ihr Wissen über andere Kulturen und Sitten.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, um Kindern und Jugendlichen das bosnische Folkloretanzen näher zu bringen und verschiedene religiöse und ethnische Gruppen, die aus Bosnien und Herzgowina bzw. deren Nachbarschaft stammen, zusammenzuführen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Bei uns wird die Förderung der jüngeren Generation groß geschrieben!
Die Nachwuchstänzer nehmen an regelmäßigen Veransaltungen teil und zeigen dort ihr Talent. Durch das Tanzen wird auch der Kulturelle Hintergrund näher gebracht.
Das unerwartet große Interesse der Jugendlichen und Kinder hat uns alle überrascht. Zeigt uns aber gleichzeitig, dass wir auf dem richtigen Weg sind und gibt uns zu Recht auch Hoffnung für die Zukunft, dass das hier erst der Anfang ist.
Bereits in jungen Jahren als damaliges Mitglied vom Kud Dzerdan durch ihr außerordentliches Talent aufgefallen, ist Sejla Delic heute als Trainerin bei uns aktiv. Sejla konnte in Ihrer Karriere durch eine Reihe an verschiedenen Tänzen, die auch außerhalb des Folklortanzes stattfinden, ihr Können unter Beweis stellen.
Cuca ist mit ihrer langjährigen Erfahrung als Folklortrainerin ein großer Bestandteil des Erfolgs vom Kud Dzerdan Sindelfingen. Sie trainiert die Mitglieder regelmäßig und nimmt dabei die weite Strecke aus Ihrem Heimatland Bosnien auf sich.
Hier findet ihr ein paar Fotos und Eindrücke von unseren Auftritten. Wir würden uns darüber freuen, auch Euch in Zukunft begrüßen zu dürfen!
Wir freuen uns auf dich! Werde Teil unserer Kultur und lerne in einer tollen Gruppe traditionelle Volkstänze aus dem ganzen Balkangebiet.
Wöchentliches Training
Ausgebildete Traininer
Regelmäßige Veranstaltungen
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Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
Jugendkulturverein Bosnien und Herzegowina Dzerdan e.V.
Dzerdan bedeutet übersetzt Perlenkette, da im Folkloretanz die Tänzer aufgereiht wie bei einer Kette nebeneinander tanzen.
Er hat seinen Sitz in Sindelfingen
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, um Kindern und Jugendlichen das bosnische Folkloretanzen näher zu bringen und verschiedene religiöse und ethnische Gruppen, die aus Bosnien und Herzgowina bzw. deren Nachbarschaft stammen, zusammenzuführen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch regelmäßiges Training das in Sindelfingen stattfindet und öffentliche Auftritte.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s.
Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitrags- oder Umlagepflicht befreit. Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand dem Antragsteller nicht verpflichtet.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss in¬ner¬halb eines Monats ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, sodass die Mitgliedschaft als beendet gilt. Über Berufungen gegen Vereinsausschlüsse beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig. Bis zum Abschluss des vereinsinternen Verfahrens ruhen die Rechte des Mitglieds.
Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die Vereinsorgane
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn die ordnungsgemäß einberufen wurde.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht Erschiene.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokoliert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
•Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
•Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
•Satzungsänderung , Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
•Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie die Entgegennahme deren Berichts
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.
Der Vorstand wird für die Dauer von 1 Jahre gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
Mitglieder des Vorstandes sind:
-Vorstandvorsitzender
-Stellvertretende Vorsitzende
-2 Beauftrage der Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren.
-Beauftragte für Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit
-Sekretär / in
-Kassenwart
-2 Mitglieder ohne Geschäftsbereich
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Vorstand berechtigt, ein Ersatzmitglied für die Zeit bis nächsten Wahl zu bestimmen.
§ 10 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
-Führung der laufenden Geschäfte
-Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
-Einberufung der Mitgliederversammlung,
-Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
-Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,
-Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern.
-Wahl eines künstlerischen Leiters
§ 11 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse. Die Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.
§ 12 Protokollierung
Der Verlauf der Mitgliedsversammlung ist in einem Protokoll fest zu halten. Dieses Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 13 Künstlerischer Leiter
Die künstlerischen und inhaltlichen Belange der einzelnen Sektionen des Vereins obliegen dem künstlerischen Leiter. Der künstlerische Leiter arbeitet im Konsens mit dem Vereinsvorsitzenden. Er ist für die Organisation und Ausführung von Veranstaltungen und des Probebetriebs zuständig. Er kann nur vom Gesamtvorstand von seinen Aufgaben entbunden werden. Er kann Mitglied des Gesamtvorstandes sein, hat sich aber dann bei seiner Wahl der Stimme zu enthalten.
§ 14 Auflösung/ Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen islamischen Kulturzentrum Sindelfingen /Böblingen e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere zur Förderung der Jugend im Verein.
Ist wegen Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Vorstehende Satzung wurde am 07.12.12014 in Sindelfingen von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
Der Vorsitzende
Falls Sie Fragen zu unserem Verein haben sollten oder einfach nur Anregungen und Kritik loswerden wollen, dann können Sie sich gerne bei uns melden.